3/21/2021 2 Kommentare Hochzeits-Stornierung & -Ausfall in Corona-Zeiten - Wie Hochzeits-Dienstleister mit Absagen umgehen (sollten)Seit über einem Jahr verlangt sie uns nun schon alles ab und zwingt uns zum Home-Schooling, Home-Office, Kontaktverzicht, Maske tragen und zum Abstand: die Corona-Krise. Nicht nur bei den Vertretern und Unternehmen der einzelnen Branchen und Berufszweige, vom Gastro- und Hotelgewerbe über die Reise-und Touristikveranstalter bis hin zu Künstlern und Einzelhändlern, gehen Kraft, Durchhaltewillen und die letzten finanziellen Reserven zu Neige - auch bei den Brautpaaren machen sich Unsicherheit und Frust breit.
Jede Absage oder Verschiebung bedeutet für Braut und Bräutigam einen enormen Aufwand (gebuchte Leistungen, Produkte und Services müssen storniert, allen Dienstleistern einzeln abgesagt und personalisierte Dekorationen geändert werden) - und ist nicht selten mit hohen Kosten verbunden. Denn nicht wenige Dienstleister, ob Restaurant, Trauredner, Fotograf, Kosmetiker, Dekorateur oder DJ, verlangen trotz "höherer Gewalt" (darunter fällt ein Veranstaltungsverbot aufgrund einer behördlichen Anweisung als Folge einer Pandemie) happige Stornogebühren und hohe Ausfallleistungen. Oder sie bestehen gar auf das komplette Honorar, trotz der Ausnahmesituation.
Ausnahmesituation Pandemie: angepasste Verträge und AGBs sinnvoll und fair Nun geht jeder Dienstleister individuell mit der Situation um und definiert seine eigenen Stornierungsmodalitäten. Allerdings bin ich persönlich der Ansicht, dass man Brautpaare bei all dem Frust und der Enttäuschung, die mit einer Absage einhergehen, nicht auch noch finanziell belasten sollte. Die sonst üblichen Stornobedingungen oder gestaffelten -klauseln in den AGBs sollten stattdessen einer Situation-bedingten Ausnahme-Kulanzregelung weichen. Heißt: Eine absolute Ausnahmesituation verlangt nach Ausnahmeregeln in den Vertragswerken. Bei mir verhält es sich wie folgt: Sollte die Feier Corona-bedingt nicht stattfinden können, entfallen jegliche Stornierungsgebühren und Ausfallleistungen. Selbst wenn die Veranstaltung nur wenige Tage vor dem Termin gecancelt wird, etwa weil Braut und Bräutigam noch so lange wie möglich abwarten wollten, ob Hochzeit und Feier nicht doch noch wie ursprünglich geplant stattfinden können. Auch ein bestimmter Prozentsatz der Brutto-Gage, etwa als Ersatzleistung, wird nicht fällig. Das halte ich für fair und gerecht. Und es erhöht die Chance merklich, dass einen das Brautpaar am Ersatztermin natürlich wieder mit dabei haben möchte. Wer als Anbieter bei einer Absage zum Beispiel seine komplette Gage einbehält bzw. verlangt, tut sich hingegen selber keinen Gefallen und frustriert ohnehin schon geplagte, enttäuschte Brautpaare noch mehr.
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